Urlaubsabgeltung
Urlaubszeit und Urlaubsanspruch
Es ist wieder Urlaubs- und Ferienzeit. Nach dem Urlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub vier Wochen. In den meisten Fällen gewähren Arbeitgeber den Arbeitnehmern aufgrund arbeitsvertraglicher, betrieblicher oder tariflicher Regelung in der Regel mehr Urlaub.
Es stellt sich häufig die Frage, ob nicht genommener Urlaub abgegolten („ausgezahlt“) werden kann, insbesondere in den Fällen, in denen Urlaub aufgrund von Krankheit nicht genommen werden könne. Grundsätzlich muss der Urlaub jedoch genommen werden, damit der Arbeitnehmer sich erholen kann.
Geld statt Freizeit ist grundsätzlich nicht möglich. Aus diesem Grund darf ein Arbeitnehmer daher grundsätzlich auch nicht während des Urlaubes anderweitig arbeiten. Auch darf er im laufenden Arbeitsverhältnis auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht verzichten.
Ausnahmsweise ist eine Auszahlung des Resturlaubes möglich, und zwar bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beim Tod des Arbeitnehmers. Kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub vor seinem Ausscheiden nicht mehr nehmen, kann er vom Arbeitgeber die Abgeltung der noch offenen Urlaubstage verlangen. Stirbt ein Arbeitnehmer, so wandelt sich der noch nicht genommene Resturlaub in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um. Dieser Anspruch steht dann den Erben zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer vor seinem Tod einen Urlaubsantrag gestellt hatte.
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