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Mehr Urlaub für Ältere

Mehr Urlaub für Ältere kann zulässig sein

Mehr Urlaub für Ältere ist erlaubt. Unternehmen dürfen älteren Arbeitnehmern mehr Urlaub gewähren als jüngeren Arbeitnehmern. Diese hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 21.10.2014 (9 AZR 956/12) entschieden. Im entschiedenen Fall hatte der Schuhhersteller Birkenstock Arbeitnehmern vom 58. Lebensjahr an zwei zusätzliche Urlaubstage (insgesamt dann 36 Tage) eingeräumt. Die 1960 geborene Klägerin hielt dieses für eine Diskriminierung der Jüngeren und verlangte ebenfalls die beiden zusätzlichen Tage.
Das BAG bestätigte die Klageabweisung der Vorinstanzen. Die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein. Die beklagte Arbeitgeberin habe einen Gestaltungs- und Ermessensspielraum. Diesen habe sie mit ihrer Einschätzung, die in ihrem Produktionsbetrieb bei der Fertigung von Schuhen körperlich ermüdende und schwere Arbeit leistenden Arbeitnehmer bedürften nach Vollendung ihres 58. Lebensjahres längerer Erholungszeiten als jüngere Arbeitnehmer, nicht überschritten.
Wir weisen darauf hin, dass das BAG in einer früheren Entscheidung (9 AZR 529/10) eine Staffelung in einem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für unwirksam hielt, wonach Beschäftigte nach dem 40. Lebensjahr Anspruch auf 30 Urlaubstage hatten, bis zum 40. Lebensjahr 29, und bis zum 30. nur 26 Tage. Dieses sei eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Altes. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben hierauf vielfach (zum Beispiel im Handel) reagiert und solche Differenzierungen abgeschafft. Als unbedenklich wird eine Staffelung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit erachtet.


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(Anwalt für Arbeitsrecht in Münster | Bussmann & Bussmann)