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Kontakt: Tel.: 0251 - 39447563 Fax: 0251 - 39447565 kanzlei@bussmann-arbeitsrecht.de

Gerhart-Hauptmann-Str. 5 48155 Münster

Bussmann. Arbeitsrecht.

„Weil Sie Sie sind. Weil ich ich bin.“

Meine Kanzlei ist  auf das Arbeitsrecht ausgerichtet.

  • Ich berate und vertrete Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vorstände, leitende Angestellte und Geschäftsführer in allen relevanten Fragen des individuellen sowie kollektiven Arbeitsrechts bzw. des Dienstvertragsrechts.

Besonders stark im Arbeitsrecht

Es ist nicht leicht, den richten Anwalt für Arbeitsrecht in Münster zu finden. Aber jetzt sind Sie hier: Auf meiner Website. Damit sind Sie bei der Lösung Ihres Problems einen guten Schritt weitergekommen. Ich vertrete Sie in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – leidenschaftlich, professionell und konsequent in der Sache.

Von Rechtsanwalt zu Fachanwalt

Ich bin nicht nur Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Was bedeutet das für meine Mandanten?
Als Fachanwalt bin ich geprüfter Experte in meinemRechtgebiet. Den Titel „Fachanwalt“ kann ein Rechtsanwalt nur dann führen, wenn er auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen hat. Diese müssen erheblich über das hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Außerdem muss ich jährlich belegen, dass ich mich in einem von der Rechtsanwaltskammer vorgeschrieben Umfang fortgebildet habe. Damit können die Mandanten der Kanzlei sicher sein, dass ich mich immer auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung befinde und meine Mandanten optimal berate und vertrete.

Mein Ziel ist es,  das Sie mich als Persönlichkeiten schätzen, die Sie durch engagierte Arbeit, eigene Leistung und einen aufrichtigen Umgang überzeugt.

 

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