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Kontakt: Tel.: 0251 - 39447563 Fax: 0251 - 39447565 kanzlei@bussmann-arbeitsrecht.de

Gerhart-Hauptmann-Str. 5 48155 Münster

Christian Bussmann

Erkennen Sie den Unterschied?

Ich, Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Bussmann, berate
und vertrete Schwerpunktmäßig die Interessen von Arbeitgebern und Unternehmen. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich war Syndikusanwalt im Kon­zernbereich Arbeits- und Tarifrecht eines der größten Klinik­betreiber Deutschlands. Ferner war ich mehrere Jahre ebenfalls ausschließlich im Arbeitsrecht bei Arbeitgeber­verbänden tätig. Ich agiere für Arbeitgeber, etwa bei Kündigungsrechtsstreitig­keiten, Vergütungsfragen, Zielvereinbarungen, Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, Massenent­lassungen, Betriebsänderungen mit Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, Betriebsübergängen, betriebsverfass­ungsrechtlichen Auseinandersetzungen, Tarifverhandlungen. Neben der rechtlichen Seite sehe ich auch die (betriebs-) wirtschaftliche Tragweite. Hierbei kommt mir auch eine betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation der Fernuniversität
Hagen zugute. Ich versuche immer so zu handeln, als ginge es um mein Unternehmen.

Derzeit betreue ich etwa folgende Angelegenheiten im kollektiven Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite:

Monatliche Einigungsstellen zur Mitbestimmung bei der Dienstplanung.
Einigungsstelle zu Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG etwa zu wesentlichen Änderungen der Betriebsorganisation, d.h. führen von Interessensausgleichsverhandlungen und Soziaplänen hierzu.
Einigungsstelle zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu Gefährdungsbeurteilungen.
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bzw. Konzernbetriebsvereinbarungen zur Video- und Kameraüberwachung.
Verhandlung von Betriebsvereinabrungen bzw. Konzernbetriebsvereinbarungen zu elektronsichen Zutrittskontroll- und Schließsystemen.
Einigungsstelle zu Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung zu einem umfassenden Arbeitszeitmodell.

Daneben vertrete ich ständig Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, inbses. arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, so etwa:

Zustimmungsersetzungsverfahren bei der Einstellung von Mitarbeitern.
Unterlassungsauseinandersetzungen auch im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes etwa bei monatlichen Dienstplänen.
Beschlussverfahren auf Durchführung von Betriebsvereinbarungen und Auskunftsverfahren von Betriebsräten.

Vertretung von Arbeitgebern in individualrechtlichen Auseinandersetzungen, so etwa:

Grundsatzverfahren auf Arbeitgeberseite wegen einer von diesem erteilten Gesamzusage und deren Auslegung/Bedeutung.
Kündigungsrechtliche Auseinandersetzungen und Kündigungsschutzverfahren für Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten etwa bei der verhaltensbedingter Kündigung langjähriger Mitarbeiter oder krankheitsbedingter Kündigung unter entsprechender Vorbereitung (Begleitung und Beratung der Vorbereitungsmaßnahmen wie etwa Anhörung des Betriebsrats), Führen von Vergleichsverhandlungen.
Entwerfen von Arbeitsverträgen, Änderunsgvereinbarungen.
Entwerfen von Aufhebungsverträgen.

Fertigung von Gutachten zu den verschiedensten Fragen aus dem inidividuellen und kollektiven Arbeitsrecht, etwa zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten oder zum Vorliegen einer interessenausgleichspflichtigen Betriebsänderung nach § 111 BetrVG sowie Beratung und Gestaltung des Abschlusses von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden zu allen Facetten im Rahmen der Mitbestimmung.