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Arbeitgeber- wechsel

Urlaubsanspruch bei Arbeitgberwechsel

Im Bundesurlaubsgesetz heißt es, dass der Urlaubsanspruch gegen den neuen Arbeitgber nicht besteht, soweit der alte Arbeitgeber den Urlaub schon gewährt wird.

Damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer für das Jahr doppelt Urlaub erhält. Bei einem Stellenwechsel muss daher der Arbeitnehmer gegenüber neuen Arbeitgeber dartun, dass sein alter Arbeitgber den Urlaubsanspruch nicht oder nur teilweise befriedigt hat.

Der neue Arbeitgber kann vom Arbeitnehmer verlangen, dass er ihm dieses mittels einer Bescheinigung des alten Arbeitgbers nachweist. Der Arbeitnehmer kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine solche Bescheinigung von einem alten Arbeitgber verlangen. Das Bundesarbeitsgesetz sieht einen derartigen Anspruch vor. Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 16.12.2014 (9 AZR 295/13) noch einmal dargelegt.

In der Bescheinigung haben Gründe für die Beendigung (etwa Kündigung durch den Arbeitgeber) nichs zu suchen.
Hingewiesen sei auch daruf, dass ein Arbeitnehmer, der zu viel Urlaub genommen hat, diesen nicht zurückgewähren muss. Einmal genommener Urlaub bleibt genommener Urlaub.


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(Anwalt für Arbeitsrecht in Münster | Bussmann & Bussmann)