Widerruf
Widerruf von Darlehensverträgen
Eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung eröffnet Darlehensnehmern die Möglichkeit, sich von teuren Darlehensverträgen mit hohen Zinsen zu lösen. So kann der Verbraucher von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. In Darlehensverträgen in der Zeit zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 sind häufig die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. So wird zum Beispiel in den Belehrungen häufig das Wort „frühestens“ verwendet. Der Bundesgerichtshof hat eine solche Belehrung mehrfach als fehlerhaft eingestuft.
Das bedeutet, dass der Darlehnsvertrag noch heute widerrufen werden kann. Der Darlehensnehmer kann so das Darlehen vorzeitig ablösen, und zwar ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen.
Häufig lässt sich auch ein Vergleich mit der Bank erreichen, der die Zinslast deutlich senkt.
Unsere Erfahrung ist, dass eigene Anfragen unserer Mandanten häufig von den Banken, Bausparkassen und Versicherern ablehnend oder gar nicht beantwortet werden. Erst auf ein anwaltliches Schreiben kommt „Bewegung in die Sache“.
Manche Mandanten haben auch Bedenken, Ihre Hausbank anzugehen: Geld zu verleihen ist jedoch kein Freundschaftsdienst, sondern ein Geschäft.
Unser Service für Sie:
Wir prüfen für Sie kostenlos den Darlehensvertrag vorab und geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Senden Sie uns etwa per E-Mail den Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir im Weiteren auch für Sie kostenlos ab, ob diese eintrittspflichtig ist.