Fehlerhafte Kreditverträge
Fehlerhafte Kreditverträge
Widerrufsrecht zu Immobilienkreditverträgen soll für Altverträge am 21.06.2016 erlöschen.
In den Darlehensverträgen vor allem in der Zeit zwischen dem 02.11.2002 und dem 10.06.2010 sind häufig die Widerrufsbelehrungen zu den Darlehensverträgen fehlerhaft. In diesem Fall können die Verbraucher den Darlehensvertrag nach bisheriger Rechtslage zeitlich unbeschränkt widerrufen (sog. „ewiges“ Widerrufsrecht). Sie können sich damit von teuren Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen und von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren beziehungsweise eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.
Nunmehr ist eine Gesetzesänderung zum Nachteil der Verbraucher geplant. Es ist vorgesehen, dass bei Haus-, Wohnungsdarlehen für Verbraucher das Widerrufsrecht auch bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung für zwischen dem 02.11.2001 und 10.06.2010 geschlossene Darlehensverträge erlöschen soll. Voraussichtlich am 21. Juni 2016 soll der letzte Tag für den Widerruf sein. Das bedeutet: Kennt ein Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht bzw. übt er es bis zu diesem Tage nicht aus, hat er kein Widerrufsrecht mehr.
Verbraucher sollten daher zeitnah ihre Darlehensverträge überprüfen lassen, ob diese (aufgrund einer fehlerhaften Belehrung) widerrufbar sind.