Versicherungs- schutz bei Rußschäden
Versicherungsschutz bei Rußschäden
Brennt Essen an, und entstehen hierdurch Schäden durch Qualm, handelt es sich um Schäden durch „Rauch und Ruß“ im Sinne der Hausratversicherung.
Dies hat das Landgericht Bielefeld mit einer Entscheidung vom 15.06.2016 (22 S 39/16) ausgeurteilt. Im entschiedenen Fall hatte der Versicherungsnehmer einen Topf mit Wasser und Fleisch auf dem Küchenherd erhitzt. Das Wasser verdampfte, dass Fleisch verbrannte und die Räumlichkeiten verqualmten. Ein Schmierfilm setzte sich auf das Inventar fest, Bekleidung musste aufwendig gereinigt werden. Ein solcher Fall ist in vielen Hausratversicherungen nicht versichert, insbesondere weil kein Brand und kein Feuer vorlagen, das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermöchte. Im vom Landgericht Bielefeld entschiedenen Fall sahen die Versicherungsbedingungen jedoch vor, dass auch Schäden, die durch Rauch und Ruß verursacht werden, versichert sind. Diese Begriffe seinen weit zu verstehen. Der maßgebliche durchschnittliche Versicherungsnehmer verstehe unter „Rauch“ und „Ruß“ auch Qualm, wenn Essen im Topf anbrennt.