Arbeitsrecht
Christian Bussmann – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Münster und Umgebung
Das Arbeitsrecht ist ein ganz besonderes und komplexes Rechtsgebiet mit einer Vielzahl an Gesetzen, Regelungen und einer umfassenden Rechtsprechung. Eine richtige Herausforderung. Für wen gilt was? Wer hat welche Ansprüche? Wie muss man sich wann richtig verhalten? Wie lange können Rechte geltend gemacht und Pflichten eingefordert werden? Professionelle Hilfe ist deshalb wichtig!
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleichberechtigter Weise und sehen dies als Verpflichtung an. Aber es hat auch fachliche Vorteile, beide Seiten zu kennen. Mein erstes Ziel ist, das Beste Verhandlungsergebnis für die Mandanten zu erzielen. Und genau an dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, wie die Gegenseite denkt, wo dessen strategischen Schwächen und Stärken liegen. Dies geht nur, wenn man schon beide Perspektiven eingenommen hat: die der Arbeitnehmer und die der Arbeitgeber.
Ich nehme regelmäßig das Mandat von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an. Durch die Unterschiedlichkeit der Fälle, die ich vertrete, ist mir kaum ein arbeitsrechtlicher Fall fremd. Dadurch bin ich für die jeweils andere Partei schwer auszumachen. Ich kenne die Konzepte und Vorgehensweisen beider Seiten bestens. Mir macht man so schnell nichts vor. Dafür stehe ich mit meinem Fachwissen und meiner umfassenden Berufserfahrung.
Meine Leistungen im Arbeitsrecht umfassen u.a.:
- die Beratung und Vertretung bei Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen / Dienstverträgen (wie Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsvereinbarungen, Abwicklungsvereinbarungen, Abfindungsverhandlungen, Massenentlassungen, Entlassung sowie Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen, Befristungen, Entfristungsklagen)
- die Beratung und Vertretung bei Fragen des laufenden Arbeitsverhältnisses / Dienstvertrages (z.B. Abmahnungen, Arbeitszeit, Teilzeit, Vergütungen, Überstunden, Versetzungen, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Dienstwagen, Weisungen, Datenschutz)
- die Beratung und Vertretung bei Fragen bei der Einstellung und Begründung des Arbeitsverhältnisses / Dienstvertrages (z.B. die Gestaltung und Verhandlung von – auch befristeten – Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände, zulässige Fragen bei der Einstellung, Auswahlverfahren, Diskriminierungsaspekte)
- die Beratung und Vertretung bei Fragen der (Um-)Strukturierung ( z.B. Personalanpassungsmaßnahmen, Ausgliederungen, Betriebsübergänge, Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialpläne)
- die Beratung und Vertretung bei Fragen des Betriebsverfassungsrechts (z.B. Einigungsstellenverfahren)
- die Beratung und Vertretung bei Fragen des Tarifrechts (z.B. die Flucht aus dem Tarifvertrag, Streik, Aussperrung)
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