VON DER WIEGE BIS ZUR BAHRE. FORMULARE. FORMULARE.
Kosten.
Ich spreche mit ihnen vor der Mandatsbegründung über das Honorar und die Kosten.
Ich wende wie viele andere Rechtsanwälte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an, wenn mit Ihnen nichts anderes vereinbart wurde. Dort sind die Anwaltsvergütungen festgelegt, die sich häufig nach dem sogenannten Streitwert/Gegenstandswert richten. Die (zu erwartenden) Kosten rechnen wir Ihnen vorher aus. Wir sind auch häufig bereit, Ihnen faire, attraktive Vergütungsmodelle, -vereinbarungen (z.B. ein Pauschalhonorar) anzubieten. Auch ist es mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, dass der Anwalt mit dem Mandanten ein Erfolgshonorar vereinbart.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich für Sie ab, ob diese eintritt und die Kosten übernimmt. Auch den Mandanten, der sich einen Anwalt nicht leisten kann, lassen ich nicht „im Münsteraner Regen stehen“. Auch hier gibt es Lösungen (z.B. Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe über das Amtsgericht, Möglichkeit einer Erfolgsvereinbarung).