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Arbeitszeiten dokumentieren

Schummeln bei der Arbeitszeit

Wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich gegen seine Verpflichtung verstößt, seine genaue Arbeitszeit zu dokumentieren, kann dies ein Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein.

Der Arbeitnehmer begeht eine schwerwiegende Pflichtverletzung, wenn er zu den geleisteten Überstunden weitere einträgt und sich diese vergüten lässt. Für den Arbeitnehmer wirkt es sich jedoch positiv aus, wenn er von einem Mitarbeiter des Personalbereichs angestiftet wurde und der Vorgesetzte es absichtlich gedeckt hat, so dass Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 29.05.2018.

In dem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 29.05.2018 entschiedenen Fall (12 Ca 63/17) wurde ein Arbeitnehmer gekündigt, weil es ein Verdacht auf Verletzung von Arbeits- und Dienstpflichten gab. Der Kläger war der Auffassung, dass die Personalreferentin ihm keine ausreichende Gelegenheit gegeben hat zu den hohen Überstunden Stellung zu nehmen. Außerdem sei ihm von der damaligen Personalreferentin und von der damaligen technischen Direktorin mitgeteilt worden, dass er weiterhin Anspruch auf die Erschwerniszulage hat. Ohne nachvollziehbare Begründung habe die Beklagte die Rechtsauffassung 2012 geändert. Der Kläger sei davon ausgegangen, dass die Personalreferentin ihm die Lösungsmöglichkeiten vorschlage und rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben muss.

Das Arbeitsgericht hat der Klage mit Urteil vom 21.September 2017 entsprochen und zur Begründung aufgeführt, dass der Kläger seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt habe. Außerdem seien sämtliche Forderungsnachweise nicht in der vorgegebenen Art und Weise ausgefüllt worden. Oft habe die Sekretärin des technischen Direktors unterschrieben und teilweise seien die Unterschriftsfelder nicht ausgefüllt. Allerdings trüge der Kläger nur eine geringe Schuld, weil er die Vorgehensweise offenbart habe.

(Anwalt für Arbeitsrecht in Münster | Christian Bussmann Arbeitsrecht)