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Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung beim Aufhebungsvertrag

Oftmals stellt sich für Mandanten die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht.
Es ist schnell passiert. Der Chef bittet um ein Gespräch, und erklärt, dass man nicht mehr zusammenarbeiten wolle. Man könne das Arbeitsverhältnis mittels eines Aufhebungsvertrages beenden. Der Arbeitnehmer erhalte eine Abfindung, die aber im Rahmen bleiben müsse. Zwischen den Zeilen droht er mit einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer nicht zustimme. In einem solchen Fall ist unbedingt ein Rechtsrat erforderlich. Der Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung. Diese muss die Kosten (des Anwalts) jedoch nur dann übernehmen, wenn ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegt. Der Bundesgerichtshof (IV ZR 305/074) bejaht einen Rechtsschutzfall. Damit muss der Rechtsschutzversicherer die Kosten übernehmen. Die Androhung der Kündigung ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Unser Service für Sie. Wir klären kostenlos für Sie ab, ob Ihr Rechtsschutzversicherer eintrittspflichtig ist.