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Kontakt: Tel.: 0251 - 39447563 Fax: 0251 - 39447565 kanzlei@bussmann-arbeitsrecht.de

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ETWAS LEKTÃœRE IN SACHEN ARBEITSRECHT.

15.12.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Wirksamkeit von Stichtagsklauseln

Alle Jahre wieder ist es soweit. Arbeitnehmer bekommen Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld oder auch nicht. Voraussetzung für einen Anspruch ist grundsätzlich, dass eine... ... mehr

9.12.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Drohung mit Nachteilen als fristloser Kündigungsgrund

Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachteilige Folgen an, um eigene umstrittene Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis durchzusetzen, kann dieses eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Mit... ... mehr

8.12.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Fristlose Kündigung bei Beschimpfung als Kollegenschwein

Glück hatte ein Arbeitnehmer, der seinen Vorgesetzten als “Kollegenschwein” bezeichnete. Der Arbeitgeber kündigte seinem Arbeitnehmer fristlos, hilfsweise ordentlich aufgrund folgender Geschichte. Der Arbeitnehmer... ... mehr

2.12.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Vollzeit oder Teilzeit? Arbeit auf Abruf?

Die Arbeitsvertragsparteien sind gut beraten, neben der Lage der Arbeitszeit auch deren Dauer klar und transparent festzulegen. Wie das Bundesarbeitsgericht in einer neueren... ... mehr

2.12.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Bezugsrecht und Widerruf

Erteilt der Arbeitgeber dem Geschäftsführer in einem Versicherungsvertrag als betriebliche Altersversorgung ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht, kann das Bezugsrecht (auch bei Insolvenz des Arbeitgebers)... ... mehr

1.12.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Befristung mit älteren Arbeitnehmern nach § 14 Abs. 3 TzBfG

Die seit dem 01.05.2007 geltende aktuelle Regelung des § 14 Abs. 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist nach Auffassung des BAG sowohl verfassungs-... ... mehr

30.11.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei häufigen Kurzerkrankungen

Die krankheitsbedingte Kündigung stellt in der Praxis den Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung (vgl. § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz – KSchG) dar. Des Öfteren... ... mehr

21.11.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Kündigung zum nächst zulässigen Termin

Es ist möglich, eine Kündigung “zum nächst zulässigen Termin” zu erklären, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist kennt oder diese problemlos selbst bestimmen kann.... ... mehr

19.11.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Beurteilung im Arbeitszeugnis

Ein Arbeitgeber darf die Leistungen eines Arbeitnehmers mit der Schulnote befriedigend (“3”) bewerten, ohne dieses näher begründen zu müssen. Dieses hat das Bundesarbeitsgericht... ... mehr

20.11.2014 - Arbeitsrecht - Bussmann & Bussmann Rechtsanwälte

Einheit des Versicherungsfalls

Trifft eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nach § 9 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), wie etwa eine Mutter-Vater-Kind-Kur, mit einer Arbeitsunfähigkeit infolge... ... mehr